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Nach Böhmermann-Sendung: Urteil im Schönbohm-Prozeß: Niederlage für das ZDF

Nach Böhmermann-Sendung: Urteil im Schönbohm-Prozeß: Niederlage für das ZDF

Nach Böhmermann-Sendung: Urteil im Schönbohm-Prozeß: Niederlage für das ZDF

Ex-BSI-Chef Arne Schönbohm geht gegen das ZDF wegen des "Magazin Royale" vor.
Ex-BSI-Chef Arne Schönbohm geht gegen das ZDF wegen des "Magazin Royale" vor.
Ex-BSI-Chef Arne Schönbohm ging gegen das ZDF wegen des „Magazin Royale“ vor Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
Nach Böhmermann-Sendung
 

Urteil im Schönbohm-Prozeß: Niederlage für das ZDF

Ex-BSI-Chef Schönbohm siegt vor Gericht: Das ZDF darf falsche Behauptungen über angebliche Rußland-Kontakte nicht mehr verbreiten. Doch Satiriker Böhmermann bleibt finanziell ungeschoren. Auch weitere Fragen bleiben offen.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

Der ehemalige Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, stand einst für Kompetenz und Erfahrung in der deutschen Cybersicherheitsbehörde. Doch eine Sendung des Satirikers Jan Böhmermann im „ZDF Magazin Royale“ brachte den CDU-Mann ins Visier der Öffentlichkeit – und führte schließlich zu seiner Absetzung.

Der Vorwurf: angebliche Nähe zu russischen Geheimdiensten. Doch wie ein Urteil des Landgerichts München nun feststellt, waren diese Anschuldigungen unhaltbar.

Unbelegte Vorwürfe ohne Konsequenzen für den Satiriker

Am 18. Oktober 2022 entzog Innenministerin Nancy Faeser (SPD) Schönbohm die Führung seiner Amtsgeschäfte. Ausschlaggebend war eine Sendung Böhmermanns, in der der Komiker unbelegte Behauptungen über Schönbohms Verbindungen zu Rußland aufstellte. Das Gericht untersagte nun dem ZDF, vier von fünf kritisierten Aussagen weiterhin zu verbreiten. Zwei davon wurden explizit als unwahre Tatsachenbehauptungen eingestuft, die die Persönlichkeitsrechte Schönbohms verletzten.

Böhmermanns Sendung zielte darauf ab, Schönbohm mit Schmähungen in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Ohne stichhaltige Beweise stützte sich der Satiriker auf mutmaßliche Verbindungen Schönbohms zu einem von ihm mitbegründeten privaten Verein, dem „Cyber-Sicherheitsrat Deutschland“.

 

Besonders umstritten war ein manipuliertes Bild, das Schönbohm mit Clownsschminke zeigte – begleitet von einer inszenierten Webseite mit russischem Kontext. Die zentrale Frage vor Gericht: Handelte es sich bei den Aussagen um zulässige Meinungsäußerungen oder strafbare Tatsachenbehauptungen? Das Gericht stellte klar, daß auch Satire an die Maßstäbe der Meinungsfreiheit gebunden ist, wenn es um den Kern der Aussage geht.

Innenministerium im Fokus: Weitere Klage gegen Faeser

Schönbohm richtet seinen juristischen Kampf nicht nur gegen das ZDF, sondern auch gegen das Bundesinnenministerium. Der Vorwurf: Mobbing und eine ungerechtfertigte Untersuchung durch den Verfassungsschutz. Laut Berichten hatte Faeser die Maßnahmen eingeleitet, um vermeintlich beschädigtes Vertrauen der Öffentlichkeit in Schönbohm wiederherzustellen – ein Schritt, der viele Fragen zur Loyalität gegenüber einem hochrangigen Beamten aufwarf.

ZDF-Agitator Jan Böhmermann muß sich wegen Falschbehauptungen vor Gericht verantworten.
ZDF-Agitator Jan Böhmermann muß nicht bezahlen. Foto: picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd

Ein später eingeleitetes Disziplinarverfahren bestätigte, daß Schönbohm kein Fehlverhalten zur Last gelegt werden konnte. Dennoch wurde er versetzt: Seit Januar 2023 leitet er die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung und widmet sich der Modernisierung der Fortbildung im öffentlichen Dienst. Auf der Plattform X bezeichnete Schönbohm das Urteil gegen das ZDF als persönlichen Erfolg. Die Frage bleibt jedoch, ob die Öffentlichkeit mit einer derartigen Demontage eines Spitzenbeamten nicht einen hohen Preis für fragwürdige Unterhaltungsformate bezahlt hat.

Ex-BSI-Chef Arne Schönbohm ging gegen das ZDF wegen des „Magazin Royale“ vor Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
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